Schinken vom Streithammel

Wenn Jesus heute Geschichten erzählen würde, wäre diese tatsächliche Begebenheit vielleicht auch darunter:

Er nagelte einen Schinken an die Tür einer Moschee im englischen South Shields und saß in Arrest – jetzt ist der Täter wieder auf freiem Fuß. Der Vorsteher der Moschee hatte sich in einem Schreiben an das Gericht für ihn eingesetzt. Der 63-Jährige wurde nach einem Bericht der Zeitung „Gazette“ zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und darf sich der Moschee für ein Jahr nur auf 100 Meter nähern. Das Gericht brandmarkte seine Tag als „unchristlich“ und beleidigend. Muslime dürfen kein Schweinefleisch essen. Der Täter gibt persönliche Motive für sein Verhalten an, er liege seit 20 Jahren im Streit mit einer muslimischen Familie. Er besucht regelmäßig die Kirche in der Straße, in der auch die Moschee liegt.

(hier gefunden)

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6 Antworten auf „Schinken vom Streithammel“

  1. Wobei sich mir die Frage stellt, ob das (weltliche) Gericht befugt und berufen ist, Vorgänge als „unchristlich“ einzuschätzen. Als Anwalt des Christen würde ich wegen Nichtigkeit des Urteils in Berufung gehen. Auch sehe ich solche Provokationen durch die Meinungsfreiheit gedeckt, er müsste halt die Kosten für eine neue Tür (weil wegen Nagelloch beschädigt) übernehmen und könnte wegen Sachbeschädigung angeklagt werden.

    1. Das Gericht hat das als feindseligen Akt und Geste der Verachtung oder Beleidigung verstanden – zu Recht, wie ich finde. Da hört die Meinungsfreiheit dann einfach auf, es war ja auch keine „Meinungsäußerung“. Wenn es statt einer Moschee eine Synagoge gewesen wäre, Frank, würdest Du es genauso sehen?

  2. Selbstverständlich. Ich bin auch strikt gegen die Geschlechterseparation in (orthodoxen) Synagogen, Schächten ohne Betäubung und die Beschneidung von Babys und Kindern. Hat mir schon den Vorwurf „Antisemit“ eingebracht.

    Hätte dieser Typ statt der Tür ein muslimisches Gemeindemitglied angegriffen, wäre das etwas ganz anderes gewesen.

    Selbstverständlich deckt die Meinungsfreiheit auch Gesten der Verachtung ab. Der Thesenanschlag, bei dem Martin Luther seine 95 Thesen am 31. Oktober 1517 eigenhändig an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg genagelt hat, war ein identischer Fall von Beleidigung, Provokation und Verachtung.

    Mit welchen Worten Luther den Papst und die Päpstlichen bezeichnet hat, brauche ich dir ja nicht zu erzählen 😉

  3. Die Sprache des 16. Jahrhunderts war anders – heute haben wir glücklicherweise andere Maßstäbe. Und wir wissen als Deutsche ja nur zu gut, dass eine bestimmte Rhetorik und Symbolik Gewaltakte erst möglich macht.

  4. Die Thesen an sich sind sprachlich gar nicht so beleidigend, trotzdem in der beabsichtigten Wirkung aber ebenso wirkungsvoll wie der Schinken.

    Und die heutige Sprache von Religionsvertretern gegen Atheisten unterscheidet sich kaum
    von Luthers Tiraden gegen den Papst. Siehe z.B. Mixa: http://www.welt.de/politik/article3544114/Bischof-Mixa-verdammt-die-Unglaeubigen.html

    In vielen Ländern wird heute noch Apostasie und Atheismus mit Gefängnis oder Tod bestraft.

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