Auf Kollisionskurs zur Seenotrettung

Ein Nürnberger Kollege hat vor einiger Zeit mit einem Leserbrief an das Korrespondenzblatt des Pfarrervereins landesweit für Aufsehen gesorgt, weil er dort die (aus dem rechten Spektrum massiv angefeindete) Seenotrettung im Mittelmeer (bzw. das kirchliche Engagement für diese) in Frage gestellt hat. Nun macht die Nachricht die Runde, dass er seine Kirchengemeinde verlassen muss. Und auch die löst einiges an Betroffenheit aus. Viele hätten sich eine versöhnlichere Lösung gewünscht. Wobei ihm die allermeisten in der Sache widersprechen. Die Art, wie das Ganze eskaliert ist, hat freilich eine gewisse Tragik.

Diese Tragik hat wiederum mit der Sache zu tun. Die Argumentation des Kollegen beruft sich auf Luthers Lehre von den zwei Reichen/Regimenten. Aber können wir nach einem halben Jahrtausend noch so einfach auf Luther zurückgreifen, ohne das gleichzeitig zu problematisieren und (gut lutherisch) kritisch auf biblische Aussagen zu beziehen?

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Ein Rezept für Tragödien

Die Zwei-Reiche-Lehre hat schon Luther zur tragischen Gestalt werden lassen, nämlich im Bauernkrieg. Schön nachlesen lässt sich das in der Luther-Biografie von Schilling. Luther setzt sich in seiner Panik beim Gedanken an Anarchie und Aufruhr nach und nach zwischen alle Stühle. Er hetzt gegen die Bauern, als diese sich radikalisieren. Die Reichsfürsten nehmen seine Äußerungen zum willkommenen Vorwand, den Aufstand mit äußerster Brutalität niederzuschlagen. Die evangelische Bewegung gerät in der Folgezeit immer mehr in die Abhängigkeit von Fürsten. Sie wird tendenziell obrigkeitshörig und gesellschaftlich reaktionär. Die Zwölf Artikel der Bauern aus dem Schicksalsjahr 1525 hingegen gelten heute als Vorläufer der allgemeinen Menschenrechte. Auch sie argumentieren biblisch-theologisch in ihrer Herrschaftskritik.

Luther löst die Spannung zwischen Römer 13 (der römische Staat und dessen Gewaltmonopol als Garant von Recht und Ordnung) und Offenbarung 13 (das römische Imperium als totalitäres, repressives Ungeheuer) auf, indem er letzteres vor allem auf das Papsttum bezieht. Wenn aber Römer 13 der primäre Bezugspunkt ist, zementiert das ein autoritäres Verständnis staatlicher Macht, die nur Gott gegenüber verantwortlich ist, aber nicht den Bürgern. Und das Mittel, mit dem die Obrigkeit Frieden und Ordnung herstellt, ist für Luther in erster Linie das Schwert, nicht das Gespräch und die Suche nach Konsens und Kompromiss. Das ist schon noch etwas anderes als das staatliche Gewaltmonopol, das wir heute kennen.

Wrong side of history?

Vielleicht ist es ja das Binäre an dieser lutherischen Zuordnung von Kirche und Welt, Staat oder Gesellschaft, das tragische Folgen nach sich zieht? Es ist unmittelbar anschlussfähig für andere Dualismen. Etwa den zwischen dem Privaten und dem Politischen (und Religion ist dann Privatsache), dem Spirituellen und dem Sozialen, dem Ewigen und dem Zeitlichen.

Dann entstehen solche Sätze wie: Kirche sollte sich nicht in die Politik einmischen, sondern Menschen auf ihre Beziehung zu Gott hin ansprechen (oder wie in diesen Tagen, dass der „Politische Islam“ böse ist und der gute Islam unpolitisch). Dabei fällt dann oft unter den Tisch, dass Nichteinmischung in manchen Situationen Unrecht und Leid überhaupt erst ermöglicht. Von Martin Luther King kennen wir den Satz: „Am Ende werden wir uns nicht an die Worte unserer Feinde erinnern, sondern an das Schweigen unserer Freunde.“

Das Feld erweitern

Nun gibt es ja – heute vermutlich mehr als zu Luthers Zeiten – das weite Feld des Politischen, das von der Politik im engeren Sinn (staatliche Strukturen, Regierungshandeln, die Organisation von Macht) zu unterscheiden ist: Zivilgesellschaft, NGOs, soziale Diskurse, Hannah Arendts „acting in concert“. Da sind die Kirchen (und nicht nur einzelne Christ*innen) auch in einem weltanschaulich neutralen Staat vielfältig beteiligt. Und genau hier sind ja auch die Aktivitäten zur Seenotrettung angesiedelt. Freilich mit der legitimen Perspektive, Druck auf den Staat zu erzeugen und die öffentliche Aufmerksamkeit auf das anhaltende Sterben im Mittelmeer zu lenken.

Ich sehe unter evangelischen Christen gerade niemanden, der die Notwendigkeit staatlicher Ordnungen bestreitet. Aber sollte man diese im 21. Jahrhundert als von Gott eingesetzt und beauftragt denken? Ist ein göttliches Mandat die Voraussetzung, um dann im nächsten Schritt auch von Verantwortung und Rechenschaft vor Gott sprechen zu können? Oder lässt sich auch ein menschlich-weltliches Mandat so verstehen, dass es in Verantwortung vor Gott wahrgenommen werden muss? Wäre das gar ein Schutz gegen die pseudomessianische Aura, mit der sich Autokraten wie Bolsonaro und Trump umgeben?

Anders ansetzen

Warum also nicht direkt zurück zur Bergpredigt, zu den jüdischen Propheten und dem einen Willen Gottes. Für den Buß- und Bettag diese Woche steht eine Gerichtsrede des Jesaja zur Auslegung an. Da geht es nicht nur um Wohltätigkeit, sondern auch um Menschenwürde und das bedrohte Recht. Oder, um es mit Johann Baptist Metz zu sagen: Um Leidempfindlichkeit und die Verantwortung, die sich daraus unmittelbar ergibt.

In Fragen der Seenotrettung lohnt sich indes ein Blick zu Bonhoeffer. Der folgerte schon 1933: „Die Kirche ist den Opfern jeder Gesellschaftsordnung in unbedingter Weise verpflichtet, auch wenn sie nicht der christlichen Gemeinde angehören.“ Das lässt sich auch im Blick auf das Grenzregime der EU und dessen Handlanger im Jahr 2020 sagen. Aus dieser Verpflichtung entlässt uns die Berufung auf die Zwei-Reiche-Lehre nicht.

Der Kollege Dreher bemüht in einer späteren Erklärung zu seinem Leserbrief übrigens noch einmal den Reformator. Diesmal, indem er sich auf dessen Kreuzestheologie beruft. Vertretern des „selbstglorifizierenden Idealismus“ (das dürfte in die Richtung zielen, aus der die Kritik an seinen Äußerungen kam) wirft er vor, einer „theologia gloriae“ anzuhängen. Das wirkt auf mich trotzig – und allenfalls insofern „lutherisch“, als sich auch Luther nach dem Blutbad an den Bauern theologisch im Recht sah.

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