Missionsorden

Die Church of England hat Leitlinien zur Gründung von bischöflichen Missionsorden (BMO) festgelegt. Ein Missionsorden gründet Gemeinden und arbeitet dabei überparochial bzw. in Kooperation mit mehreren Kirchengemeinden. Das ganze vollzieht sich in drei Schritten:

  1. (Irgend-)ein Amtsträger aus der Diözese kann ein Projekt vorschlagen, das der Bischof dann von einer möglichst neutralen Person unter die Lupe nehmen lässt, die mit den beteiligten bzw. betroffenen Gemeinden spricht.
  2. Ein Entwurf wird zu Papier gebracht, der die Ziele des Gründungsprojekts, die Leitungsstruktur und die Verwaltung der Sakramente festlegt. Der Entwurf mit mit allen besprochen, die bei der Initiative mitarbeiten möchten oder die direkte Berührungspunkte mit ihr haben werden, also auch mit ökumenischen Partnern und den jeweiligen Gremien des Bistums. Es gibt aber, wenn ich das richtig lese, kein „Vetorecht“, die Entscheidung liegt allein beim Bischof.
  3. Der Orden wird eingerichtet und zweimal im Jahr vom Bischof oder einem Beauftragten visitiert. Alle 18 Monate bekommt der Bischof einen Bericht und nach fünf Jahren findet eine Bestandsaufnahme statt. Wird das Arrangement bestätigt (es kann immer auch modifiziert werden), dann gilt es weitere fünf Jahre, danach steht die Entscheidung an, ob diese Orden dauerhaft bestehen bleibt.

Wir stehen hier in Erlangen vor einer weiteren Runde von Gesprächen über unseren Platz im Kontext der Landeskirche bzw. dieses Dekanats. Da finde ich solche Gedanken und Modelle sehr hilfreich.

Und natürlich sind sie das erst recht im Hinblick auf neu entstehende Emerging Churches, die zumindest in den Städten in den allermeisten Fällen überparochial funktionieren werden. Die spannende Frage von „Wachstum oder Wildwuchs“ wird übrigens auch in der Württembergischen Landeskirche demnächst diskutiert.

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