Die katholische Bischofskonferenz hat einen Standardbrief entworfen, den Pfarrer demnächst an Menschen verschicken sollen, die aus der großkirchlichen Institution austreten (zum Anlass vgl. diesen Bericht). Der Brief fragt weder nach den Gründen des Austritts, noch zeigt er Verständnis für das Bedürfnis nach mehr Distanz, er warnt nur vor den Folgen. Und spart weder mit tadelnden Worten noch mit (das werden die wenigsten Empfänger entschlüsseln können) Verweisen auf das kanonische Recht, wenn es dort wörtlich heißt:
Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft. Wer vor der zuständigen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (c. 209 § 1 CIC) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass die Kirche ihre Sendung erfüllen kann (c. 222 § 1 CIC i.V.m. 1263 CIC).
Wer austritt, wird – auch das wird die Mehrheit nicht unbedingt stören – von allen Ämtern ausgeschlossen, ebenso von den Sakramenten und er muss mit Schwierigkeiten rechnen, wenn er kirchlich heiraten will oder bestattet werden soll. Im letzteren Fall leiden freilich eher die Hinterbliebenen. O-Ton des pastoralen Serienbriefs: „Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt haben, das kirchliche Begräbnis verweigert werden.“
Ob Menschen, die – aus welchem Grund auch immer – mit der Institution Kirche nichts anfangen können oder wollen, sich davon umstimmen lassen, dass man im Behördentonfall und paragraphenbewehrt schreibt? Dass ein Verwaltungsangestellter in irgendeiner Amtsstube solche Sätze schreibt, wäre bedauerlich. Dass jedoch die Bischöfe selbst diesen Ton anschlagen (lassen), macht es noch brisanter, zumal das Verhältnis zwischen Basis und katholischer Hierarchie derzeit ja alles andere als unkompliziert ist.